• Die Europäische Kommission erklärte, dass hohe Kerosinpreise keine Rechtfertigung für die Missachtung der Passagierrechte sind; nur Treibstoffmangel befreit Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht.
  • Bei Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung, Umbuchung, Unterstützung am Flughafen und Entschädigung für Last-Minute-Stornierungen.
  • Die EK verabschiedete Leitlinien für den EU-Verkehrs- und Tourismussektor angesichts globaler Treibstoffversorgungsstörungen aufgrund der Nahostkrise.
  • Nachträgliche Preiserhöhungen verkaufter Tickets durch Zusatzgebühren wie Treibstoffzuschläge sind nicht erlaubt.
  • Die EASA veröffentlichte ein Sicherheitsbulletin zur Treibstoffversorgung und zur Möglichkeit der Verwendung von Jet A in Europa, das einen höheren Gefrierpunkt als das übliche Jet A-1 hat.