Die Europäische Kommission erklärte, dass hohe Kerosinpreise keine Rechtfertigung für die Missachtung der Passagierrechte sind; nur Treibstoffmangel befreit Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht.
Bei Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung, Umbuchung, Unterstützung am Flughafen und Entschädigung für Last-Minute-Stornierungen.
Die EK verabschiedete Leitlinien für den EU-Verkehrs- und Tourismussektor angesichts globaler Treibstoffversorgungsstörungen aufgrund der Nahostkrise.
Nachträgliche Preiserhöhungen verkaufter Tickets durch Zusatzgebühren wie Treibstoffzuschläge sind nicht erlaubt.
Die EASA veröffentlichte ein Sicherheitsbulletin zur Treibstoffversorgung und zur Möglichkeit der Verwendung von Jet A in Europa, das einen höheren Gefrierpunkt als das übliche Jet A-1 hat.