• Der Europäische Gerichtshof entschied zugunsten der italienischen Regulierungsbehörde und verpflichtete Meta zur Zahlung einer Vergütung an Verleger für die Nutzung ihrer Artikelausschnitte.
  • Meta focht die Befugnisse der italienischen Behörde an und argumentierte, dass nationale Maßnahmen mit dem EU-Urheberrecht unvereinbar seien.
  • Der Fall unterstreicht den anhaltenden Urheberrechtskonflikt zwischen Verlegern und Technologieunternehmen über die Nutzung von Inhalten für KI-Training.