• Die Europäische Kommission hat erklärt, dass der Generalstaatsanwalt nicht als unparteiisches Gericht für die Beilegung von Zuständigkeitskonflikten zwischen der EPPO und nationalen Stellen angesehen werden kann.
  • Die Stellungnahme ist Teil des Verfahrens vor dem EuGH, das von Možemo! und SDP eingeleitet wurde, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Anwendung der EPPO-Verordnung anfechten.
  • Možemo! und SDP behaupten, dass damit bestätigt wird, dass Premierminister Plenković und Generalstaatsanwalt Turudić die Verordnung und das EU-Recht verletzen.
  • Professorin Zlata Đurđević betonte, dass der Generalstaatsanwalt kein Gericht sei und nicht über seine eigene Sache entscheiden könne.
  • Premierminister Plenković verteidigte das Gesetz zuvor mit der Begründung, der Generalstaatsanwalt entscheide nach dem Gesetz von 2017, während Parlamentspräsident Jandroković behauptet, Možemo! schaffe eine falsche Krise.