- Der Oberste Gerichtshof der USA entschied zugunsten von Cox Communications und stellte fest, dass Internetdienstanbieter nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden gemäß dem DMCA haften.
- Das Urteil hob ein Urteil über eine Milliarde Dollar gegen Cox auf und stellte fest, dass Cox weder zur Rechtsverletzung angestiftet noch seinen Dienst dafür maßgeschneidert hat.
- Sony, Warner und Universal haben ähnliche Klagen gegen andere Internetdienstanbieter wie Verizon und Altice fallen gelassen.
- Die Entscheidung gilt allgemein für Technologieanbieter, darunter Google, Meta, X und Nvidia, die sie bereits in ihrer Verteidigung angeführt haben.
- Laut der Stellungnahme von Richter Thomas erfordert die Haftung für Mitwirkung die Absicht, dass der Dienst zur Rechtsverletzung genutzt wird, was nur durch Anstiftung oder Maßschneidern nachgewiesen werden kann.
- Das Urteil stützt sich auf Präzedenzfälle aus den Fällen Betamax (1984) und Grokster (2005).