• Generalstaatsanwalt Ivan Turudić erklärte, dass der Gerichtshof der Europäischen Union über den Zuständigkeitskonflikt zwischen der Staatsanwaltschaft (DORH) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) entscheiden wird.
  • Die Europäische Kommission vertrat die Auffassung, dass Turudić nicht über Zuständigkeitskonflikte entscheiden könne, was Teil des Verfahrens vor dem EU-Gerichtshof ist.
  • Turudić sagte, die Stellungnahme der EU-Kommission sei eine bewusste Verletzung der Satzung des EU-Gerichtshofs und nationaler Gesetze.
  • Die Partei Možemo! und die SDP reichten einen Antrag beim Verfassungsgericht ein, der die Frage an den EU-Gerichtshof weiterleitete.