• Die Možemo!-Abgeordneten Sandra Benčić und Urša Raukar-Gamulin hielten eine Pressekonferenz zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Kompetenzkonflikt zwischen dem Generalstaatsanwalt und der EPPO ab.
  • Die EU-Kommission bestätigte, dass der Generalstaatsanwalt nicht als unabhängiges Organ zur Lösung von Kompetenzkonflikten mit der EPPO angesehen werden kann.
  • Laut Možemo! wird die EPPO-Verordnung in Kroatien nicht im Einklang mit EU-Recht und der Verfassung umgesetzt.
  • Sollte der EuGH diese Auffassung übernehmen, hätten Premier Plenković und Generalstaatsanwalt Turudić die Verfassung und das Gesetz verletzt.
  • Možemo! reichte gemeinsam mit der SDP eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht ein, das eine Vorabentscheidung des EuGH beantragte.