• Laut einer Umfrage des KSV1870 haben drei von vier österreichischen Unternehmen Maßnahmen zur Reduktion von Cyberrisiken, aber nur ein Drittel kann diese vor Inkrafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetzes im Oktober 2026 umsetzen.
  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie NIS-2 um und betrifft systemrelevante Institutionen und Unternehmen, darunter Energieversorger und Lebensmittelhandel.
  • Ab 1. Oktober müssen betroffene Betriebe und deren Lieferanten einen Nachweis über entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen Cyberattacken vorlegen.
  • Bei fehlendem Nachweis drohen Umsatzeinbußen, da der gesetzliche Rahmen für Geschäftsbeziehungen nicht mehr vollständig gegeben ist.
  • Laut KSV sind 17 Prozent aller heimischen Firmen von dem Gesetz betroffen.
  • Die Umfrage wurde im März unter rund 1.100 Unternehmen durchgeführt.