• Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 wurden Arbeitgeber zur Zahlung von über 5 Millionen Euro an den Staatshaushalt wegen Schwarzarbeit verurteilt.
  • Der Staat führt strengere Kontrollen und Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ein.
  • Die Geldstrafen für Wiederholungstäter wurden auf 8.000 Euro erhöht, etwa 670 Arbeitgeber stehen auf der schwarzen Liste.
  • Schwarzarbeit umfasst Arbeit ohne Arbeitserlaubnis und Barzahlungen, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber schädigt.
  • Das Ministerium ist mit der Steuerverwaltung, HZMO, HZZ und der Inspektion verbunden, um präzisere Verfahren zu gewährleisten.