- Ein LinkedIn-Nutzer forderte eine Kopie seiner personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO, einschließlich der vollständigen Liste der Profilbesucher.
- LinkedIn lehnte ab mit der Begründung, der Schutz der Besucherdaten habe Vorrang.
- Die Datenschutzorganisation Noyb schaltete sich ein und argumentiert, dass Nutzer das Recht haben, ihre Daten kostenlos zu erhalten.
- Noyb ist der Ansicht, dass die einzige Ausnahme in Artikel 15, die LinkedIn bevorzugen könnte, nicht greift, da die Offenlegung die Rechte der Besucher nicht negativ beeinträchtigen würde.
- Ähnliche Praktiken der Weiterverpackung von Nutzerdaten gibt es auch bei anderen Unternehmen.