• Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Kroatien das Recht auf Meinungsfreiheit von Marko Francišković verletzt hat.
  • Francišković erklärte 2013 auf HRT, dass der damalige Direktor Goran Radman ein ’ehemaliger und fortlaufender Mitarbeiter des KOS’ sei, woraufhin Radman klagte.
  • Kroatische Gerichte verurteilten Francišković zur Zahlung von 30.000 Kuna Schadenersatz, was der EGMR als unverhältnismäßig ansah.
  • Der EGMR befand die Aussage als Werturteil, nicht als Tatsachenbehauptung, und dass Radman als öffentliche Person Kritik tolerieren müsse.
  • Francišković wurden 8.000 Euro für immateriellen Schaden und 3.300 Euro für Kosten und Auslagen zugesprochen.