• GESAC unterstützt mit Unterstützung des HDS ZAMP die Einführung neuer EU-Gesetze zur Regulierung generativer künstlicher Intelligenz.
  • Der derzeitige Rechtsrahmen, einschließlich der CDSM-Richtlinie und des AI Act, reicht nicht aus, um das Problem der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu lösen.
  • Globale KI-Unternehmen verweigern die Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften und zahlen keine Vergütungen an Autoren.
  • Lizenzvereinbarungen auf Basis des US-amerikanischen Fair Use sind nicht mit europäischen Standards vereinbar.
  • KI-generierte Inhalte ersetzen menschliche Werke und verringern den Marktwert kreativer Arbeit.
  • GESAC fordert ein spezifisches europäisches Gesetz, das die Lizenzierungspflicht für alle Phasen der Entwicklung und des Betriebs generativer KI definiert.
  • Ohne einen neuen Rahmen drohen Rechtsunsicherheit und eine Wertverlagerung von europäischen Kultursektoren zu globalen Technologieunternehmen.